Gemeinnützigkeit
Aufgrund der steuerlichen Besonderheiten gemeinnütziger Einrichtungen auf der Grundlage der existierenden Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie der begleitenden Überprüfung durch die Behörden ergeben sich spezielle Anforderungen bei der Beratung und Betreuung:
- Steuerliche Begleitung der Gründung einer gemeinnützigen Einrichtung
- Rechtsformwahl: Stiftung, gemeinnützige GmbH, gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) oder Verein?
- Abstimmungen mit den Behörden insb. Finanzamt und Stiftungsaufsicht
- Laufende Steuerberatung
- Betreuung der Finanzbuchführung und evtl. Kostenrechnung unter Berücksichtigung der vier Bereiche einer gemeinnützigen Einrichtung
- Ideeller Bereich
- Zweckbetrieb
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Vermögensverwaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen/Vermögensübersichten/Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sowie Steuererklärungen
- Stellungnahmen zu gesonderten steuerlichen Fragestellungen
- Steuerliche Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Umstrukturierungen
- Steuerliche Beratung zu Vertragsgestaltungen insb. im Bereich des Sponsorings
- Anfertigung von Verwendungsnachweisen von Zuschüssen/Fördergeldern gegenüber dem Förderer
- Betreuung der Finanzbuchführung und evtl. Kostenrechnung unter Berücksichtigung der vier Bereiche einer gemeinnützigen Einrichtung
Auf ein persönliches Gespräch freue ich mich:
Dipl-.Kffr. Karola Pilz
Steuerberaterin
Westendallee 95f
14052 Berlin
Mobil: +49 (0)152 363 53 535
E-Mail: info@stb-pilz-berlin.de